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Ziel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Vor allem der Heizenergiebedarf soll gesenkt werden, zugleich sollen auch andere Einsparpotenziale stärker genutzt werden. 

Das GEG hat die bisherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt und ersetzt diese. Es setzt zudem europäische Vorgaben für die energetischen Anforderungen an Gebäude um. 

Das GEG gilt grundsätzlich für Wohngebäude, Bürogebäude und viele andere beheizte oder gekühlte Gebäude. Es regelt die energetischen Anforderungen sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Nutzung des Gebäudes, seine Größe sowie der Umfang von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen. 

Für Neubauten ist ein Energieausweis vorgesehen. Dieser fasst die wichtigsten energetischen Eigenschaften eines Gebäudes zusammen und soll die energetische Qualität von Gebäuden transparenter machen. 

Bei Umbauten und Modernisierungen von Bestandsgebäuden richten sich die Anforderungen nach dem Umfang der Maßnahmen. Werden größere Teile eines Gebäudes erneuert oder erweitert, können die energetischen Vorgaben des GEG relevant werden. 

Zu den wichtigsten Kenngrößen des GEG gehören der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust. Das Gesetz legt hierfür Höchstwerte fest, die ein Gebäude abhängig von seiner Nutzung, Größe und den baulichen Rahmenbedingungen einhalten muss. Der Primärenergiebedarf umfasst den Energiebedarf für:

  • Heizung 
  • Warmwasser 
  • Lüftung und gegebenenfalls Kühlung 
  • sowie die Verluste, die bei Gewinnung, Umwandlung, Transport, Speicherung und Verteilung der Energie entstehen.

Unter Transmissionswärmeverlust versteht man die Wärme, die über die Gebäudehülle nach außen verloren geht, also durch Wände, Dach, Fenster und andere Bauteile, wenn innen und außen ein Temperaturunterschied besteht.

 
 
 

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