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Das EEG: Klimaschutz, Energiewende und Versorgungssicherheit

Solarpaneele und Windkraftanlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiewende. Es fördert den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien und unterstützt damit den Klimaschutz sowie die Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung. Gefördert werden insbesondere Windenergie, Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. 

Seit seiner Einführung im Jahr 2000 wurde das EEG mehrfach weiterentwickelt und an technische, wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Veränderungen angepasst. Heute sind die Fördermechanismen stärker an Marktprozesse gekoppelt als früher. Je nach Anlagentyp und Leistungsgröße erfolgt die Förderung unter anderem über feste Vergütungssätze, Marktprämien oder Ausschreibungsverfahren. 

Das EEG schafft damit wichtige Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung in Deutschland. Es trägt dazu bei, fossile Energieträger schrittweise zu ersetzen, die Versorgung langfristig klimafreundlicher zu gestalten und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz voranzubringen.

Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat das Ziel, den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse zu fördern. Dadurch soll der Anteil klimafreundlicher Energie im Strommix stetig steigen und der Ausstoß von Treibhausgasen sinken. Das EEG trägt außerdem dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas zu verringern und die Energieversorgung langfristig sicherer und nachhaltiger zu machen. Ein weiteres Ziel ist es, die Energiewende in Deutschland voranzubringen und technische Innovationen im Bereich erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Wie funktioniert das EEG?

Das EEG funktioniert über Regeln, die den Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern. Betreiber von Windrädern, Solaranlagen oder Biomasseanlagen dürfen den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und zu bevorzugen. Dadurch erhalten Betreiber Planungssicherheit und können ihre Anlagen wirtschaftlich betreiben. Gleichzeitig sorgt das Gesetz dafür, dass erneuerbare Energien im Stromsystem Vorrang vor fossilen Energieträgern haben. Die Kosten für die Förderung wurden früher über die EEG-Umlage finanziert; heute erfolgt die Finanzierung überwiegend über staatliche Mittel und den Strommarkt.

Wie wird Strom aus erneuerbaren Energien vergütet?

Die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt je nach Anlagenart und Größe unterschiedlich. Früher bekamen Betreiber oft eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde, die über einen längeren Zeitraum garantiert war. Dadurch sollten die höheren Anfangskosten für den Bau der Anlagen ausgeglichen werden. Heute wird der Strom in vielen Fällen über Marktprämien oder Ausschreibungen vergütet. Dabei verkaufen Betreiber ihren Strom an der Börse oder direkt am Markt und erhalten zusätzlich eine Förderung, wenn der Marktpreis unter dem festgelegten Förderwert liegt. So soll ein wirtschaftlicher Betrieb ermöglicht werden, ohne den Wettbewerb völlig auszuschalten.

 
 
 

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